Cybermobbing
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Ist Cybermobbing illegal?

 Wenn Personen über das Internet, in sozialen Netzwerken oder per Handy beleidigt werden oder wenn jemand bewusst Unwahrheiten verbreitet oder Tatsachen weitergibt, die den anderen herabsetzen und "fertig machen", dann ist das eine Straftat. Mögliche Straftaten, die dadurch - wie im realen Leben auch - begangen werden können, sind Beleidigung nach 185 Strafgesetzbuch, Üble Nachrede nach186 Strafgesetzbuch und Verleumdung nach 187 Strafgesetzbuch.

Es ist also genauso falsch, andere Personen in der digitalen Netzwerken zu beleidigen oder in irgendeiner Weise „zu mobben“ wie im richtigen Leben auch. Die Kommunikationswege, also das Handy oder Internet, sind bei der Begehung von Straftaten lediglich so genannte Tatbegehungsmittel.Wenn du jemand anderen im Netz pausenlos mit bösartigen Mails, beleidigenden Kommentaren, SMS und Fotos bombadierst und derjenige darunter leidet, dann machst du dich strafbar. Der Betroffene kann das bei der Polizei anzeigen, da es sich um Nachstellung handelt. Es wird damit eine Straftat nach 238 Strafgesetzbuch begangen.

Wenn du im Internet jemanden bedrohst oder erpresst, was er gar nicht tun will, dann ist das nach 240, 241 Strafgesetzbuch genauso strafbar wie im realen Leben und wird als Bedrohung oder Erpressumg bezeichnet.

Nicht jede Situation darf fotografiert, nicht jedes Foto veröffentlicht werden. Das Gesetz verbietet es, von Personen dort unbefugt Fotos zu machen, wo jemand ganz privat ist, nämlich in seinem/ihrem „höchstpersönlichen Lebensbereich“, wie z. B. in seiner/ihrer  Wohnung. Auch Personen in peinlichen oder hilflosen Situationen dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wenn solche Bilder gezielt verbreitet werden, um jemand anderen zu beleidigen oder zu verletzen, kann es sich auch um Cybermobbing handeln. Um Menschen vor solchen Aufnahmen und möglichen Veröffentlichung zu schützen, gibt es den 201a Strafgesetzbuch. Er stellt das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen unter Strafe. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte immer mit der Aufnahme einverstanden sein! 

Quelle: https://www.polizeifürdich.de/deine-themen/handy-smartphone-internet/cybermobbing/