Kinder haben einen Anspruch auf Notbetreuung, solange mindestens ein Elternteil in einem unverzichtbaren Funktionsbereich arbeitet.
Außerdem gilt:
Um nicht notwendiges Aufeinandertreffen von Kindern zu umgehen und somit auch mögliche Infektionsketten zu vermeiden, bitten wir sie zunächst zu schauen, ob Ihr Kind nicht doch anders betreut werden kann. Wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist, melden Sie die folgenden Infomationen bitte
per Mail an: 12279@schule.nrw.de
telefonisch an das Büro von Herrn Walter: 02365/5033590
per Fax: 02365/50335999
Wie werden uns dann schnellstmöglich bezüglich des weiteren Vorgehens bei Ihnen melden.
Für weitere Informationen schauen Sie bitte auch im Bereich "Elternbriefe" vorbei. Dort findet sich der Elternbrief vom 15.03.2020, auf dem alles genau erklärt wird.
ACHTUNG! WICHTIG!: In diesem Elternbrief steht, dass beide Eltern in einem "unverzichtbaren Funktionsbereich" arbeiten müssen. Diese Regelung vom Ministerium für Schule und Bildung wurde am 23.03.2020 auf mindestens ein Elternteil abgeändert.