Martin-Buber-Schule Marl
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Infos zur Notbetreuung

Kinder haben einen Anspruch auf Notbetreuung, solange mindestens ein Elternteil in einem unverzichtbaren Funktionsbereich arbeitet.

Außerdem gilt: 

  • Ihr Kind darf keine Krankheitssymptome aufweisen
  • Ihr Kind muss frei von ansteckenden Infektionen, wie bspw. Scharlach, sein
  • Ihr Kind darf nicht in Kontakt zu Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, stehen

 Um nicht notwendiges Aufeinandertreffen von Kindern zu umgehen und somit auch mögliche Infektionsketten zu vermeiden, bitten wir sie zunächst zu schauen, ob Ihr Kind nicht doch anders betreut werden kann. Wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist, melden Sie die folgenden Infomationen bitte

per Mail an: 12279@schule.nrw.de
telefonisch an das Büro von Herrn Walter: 02365/5033590
per Fax: 02365/50335999

  • Name, Vorname des Kindes
  • den Betreuungsbedarf (von ...Uhr bis ...Uhr)
  • Nachweis des Arbeitgebers einschließlich Darstellung des unverzichtbaren Funktionsbereiches (muss der Schulleitung vorgelegt werden)
  • Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten auch im Notfall
  • E-Mail Adresse der Erziehungsberechtigten

Wie werden uns dann schnellstmöglich  bezüglich des weiteren Vorgehens bei Ihnen melden.

Für weitere Informationen schauen Sie bitte auch im Bereich "Elternbriefe" vorbei. Dort findet sich der Elternbrief vom 15.03.2020, auf dem alles genau erklärt wird.

ACHTUNG! WICHTIG!: In diesem Elternbrief steht, dass beide Eltern in einem "unverzichtbaren Funktionsbereich" arbeiten müssen. Diese Regelung vom Ministerium für Schule und Bildung wurde am 23.03.2020 auf mindestens ein Elternteil abgeändert.